\ AGB
a) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kommt ein Vertrag zwischen dem ETA Hoffmann Theater Bamberg (Rechtsträger Stadt Bamberg, im Folgenden: das Theater) und dem/der Käufer*in für die bezeichnete Aufführung zu Stande.
b) Gleichzeitig mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der/die Käufer*in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
c) Für Abonnent*innen gelten ergänzend die "Besonderen Bedingungen - Abonnement" in der jeweils gültigen Fassung.
d) Die Plätze auf der Großen Bühne sind wegen der differenzierten Sichtverhältnisse in drei Preiskategorien eingeteilt. Die Eintrittskarte bezeichnet den nummerierten Platz gemäß dem Sitzplan, der im Foyer aushängt. Der/die Käufer*in darf nur den erworbenen Platz einnehmen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel wird der Unterschiedsbetrag erhoben oder der/die Besucher*in von diesem Platz oder/und aus der Vorstellung verwiesen. Ausgenommen sind Veranstaltungen mit ausdrücklicher freier Platzwahl.
e) Für Studio, Gewölbe oder TREFFBAR gilt eine einheitliche Preiskategorie bei freier Platzwahl, sofern für besondere Veranstaltungen nichts Abweichendes festgelegt wird.
f) Diese AGB gelten auch dann, wenn die Eintrittskarte bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle oder im Online-Verkauf erworben wurde.
a) Im Preis der Eintrittskarten sind enthalten: der Grundpreis, die Altersvorsorge der Künstler*innen und EDV-Vertriebsgebühren.
b) Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn bei Erwerb der Eintrittskarte ein amtlicher Nachweis für den Ermäßigungsgrund vorgelegt wird. Ferner ist die Berechtigung zur Ermäßigung beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Nach dem Erwerb der Eintrittskarte kann ein Nachlass nicht mehr gewährt werden.
c) Die Eintrittspreise sind der jeweils geltenden Preisliste zu entnehmen. Für Kinder- und Jugendtheater, bei Vorführungen an Außenspielstätten, Gastspielen oder bei Sonderveranstaltungen können abweichende Preise festgesetzt werden.
a) Die Theaterkasse hat allgemein bekannt gegebene Öffnungszeiten. Während der Theaterferien (meist Ende Juli bis Anfang September) gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
b) Die Theaterkasse nimmt Zahlungen auch mit EC-Karte entgegen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Abendkassen an Außenspielstätten verkaufen Eintrittskarten ebenfalls nur gegen bar oder EC-Karte.
c) Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse finden kein Vorverkauf von Eintrittskarten und Abonnements sowie der Umtausch von Eintrittskarten statt.
a) Eintrittskarten können telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail reserviert werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 20 Tagen abgeholt werden. Bei Reservierung im Zeitraum von weniger als fünf Tagen vor der Vorstellung wird mit der Theaterkasse eine spezielle Regelung vereinbart. Reservierte Karten müssen dann spätestens 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung abgeholt werden. Ausgenommen davon sind reservierte Eintrittskarten für Außenspielstätten. Diese müssen spätestens einen Tag vor der Aufführung an der Theaterkasse abgeholt werden. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, gehen wieder zurück in den freien Verkauf. Reservierungen werden durch die Theaterkasse bestätigt.
b) Ein Versand von Eintrittskarten erfolgt nur gegen Vorkasse und wenn bei Geldeingang bis zur Vorstellung noch mindestens 5 Werktage für den Postweg zur Verfügung stehen. Der Versand erfolgt mit einfachem Brief und stets auf Risiko des/der Besteller*in. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, trägt der/die Kund*in die daraus entstandenen Kosten. Die Eintrittskarten verlieren dann sofort ihre Gültigkeit. Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, es sei denn, der/die Käufer*in weist einen niedrigeren Zinsschaden nach.
a) Der Besuch der Vorstellungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Theater und seine Mitarbeiter* innen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personen- und Vermögensschäden ist analog zu den Haftpflicht-Bedingungen des Versicherers betragsmäßig begrenzt. Das Theater haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte Dritter oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.
b) Das Theater gewährleistet - ohne Rücksicht auf die Kategorie - weder eine bestimmte Sicht- noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung. Geschmacksfragen sind keinesfalls Gegenstand der Haftung.
c) Bei Absage einer Aufführung aus Gründen, die das Theater nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
d) Termin- und Veranstaltungsänderungen, auch kurzfristig, bleiben vorbehalten. Entfällt eine Aufführung aus einem Grunde, den das Theater zu vertreten hat - hierzu zählt auch die Erkrankung eines/r Schauspieler*in -, kann das Theater wahlweise entweder einen verbindlichen Ersatztermin benennen oder die Karten können kostenfrei an der Theaterkasse umgetauscht werden. Über den in dem vorstehenden Absatz geregelten Anspruch auf einen Ersatztermin bzw. kostenfreien Umtausch der Karte hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des/der Besucher*in nicht ersetzt.
e) Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten oder zur Minderung des Eintrittspreises.
Spielstätten sind die Große Bühne, das Studio, das Gewölbe und die TREFFBAR im ETA Hoffmann Theater sowie die Alte Hofhaltung. Weitere Außenspielstätten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
a) Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten. Gekaufte Karten können nur umgetauscht werden. Der Umtausch muss bis spätestens einen Werktag vor der Aufführung erfolgen. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
b) Wahlweise kann in eine andere Vorstellung desselben Stückes in der aktuellen Spielzeit und in dieser Kategorie umgetauscht werden, ohne dass Anspruch auf die ursprüngliche Preiskategorie besteht. Die Umtauschgebühr hierfür beträgt 1,00 €.
c) Wird bei Freilichtaufführungen die Vorstellung vor Beginn abgesagt oder vor Ablauf von 45 Minuten Spielzeit abgebrochen, werden die Karten für einen anderen Aufführungstermin dieses Stückes an der Theaterkasse kostenfrei eingetauscht.
a) Es besteht kein Anspruch auf Nacheinlass/Wiedereinlass. Es liegt im Ermessen des Theaters, ob und wann er erfolgen kann. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
b) Das Theater behält sich vor, dann einen Platz anzuweisen, bei dem die Aufführung und die anderen Zuschauer*innen am wenigsten gestört werden. Preisdifferenzen werden nicht ausgeglichen.
a) Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art können den Besucher*innen aus rechtlichen Gründen nicht gestattet werden. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen werden.
b) Ausnahmen bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung des Intendanten/der Intendantin.
c) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom ETA Hoffmann Theater ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
a) Mäntel, Jacken, Schirme, Rucksäcke u. Ä. müssen aus sicherheitsrelevanten Gründen an der Garderobe gegen Gebühr abgegeben oder bei Studiovorstellungen in Schließfächer gegeben werden. Ein Anspruch auf die Benutzung besteht nicht.
b) Es besteht kein Anspruch auf eine Pause.
c) Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Dosen o. Ä. in die Vorstellung ist verboten. Während der Vorstellungen sind der Verzehr von Essen und Getränken sowie das Rauchen durch Zuschauer*innen grundsätzlich verboten. Jegliche Benutzung von Mobiltelefonen, Uhren und anderen technischen Geräten mit akustischen Signalen während der Veranstaltung ist untersagt. Das Betreten der nicht-öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besucher*innen nicht erlaubt. Den Anweisungen des Aufsichts- und Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Ebenso können mutwillige Störungen des Theaterbetriebes oder der Vorstellungen, Trunkenheit, Belästigungen der anderen Besucher*innen oder mutwillige Sachbeschädigungen zu unverzüglichen Hausverweisen führen. Bei Hausverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.
Der/die Käufer*in von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen Daten vom Ticketing-Systembetreiber in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Das ETA Hoffmann Theater sowie der Ticketing-Systembetreiber sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
a) Gerichtsstand ist Bamberg. Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Sollten einzelne Teile dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB insgesamt nicht berührt. Der nichtige Teil wird durch eine branchenübliche Regelung ersetzt.
Diese AGB sind an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht. Des Weiteren sind diese im jeweiligen Spielzeitheft und unter dem Internetauftritt des Theaters einzusehen. Auf Wunsch wird dem/der Kund*in eine Ausfertigung ausgehändigt. Diese AGB wurden vom Theaterkuratorium beraten und genehmigt. Sie treten mit Beginn des Kartenverkaufs für die Spielzeit 2019/2020 in Kraft.
Diese Sonderbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ETA Hoffmann Theaters:
1. Das Abonnement des ETA Hoffmann Theaters stellt einen Vertrag zwischen dem/der Dauermieter*in und dem ETA Hoffmann Theater dar und gilt für die jeweilige Spielzeit. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni (Eingangsdatum) der laufenden Spielzeit gegenüber dem ETA Hoffmann Theater schriftlich gekündigt wird. Ausnahme: Wahl-Abo 4+4. Das ETA Hoffmann Theater verpflichtet sich gegenüber dem/der Dauermieter*in, den gemieteten Platz für den jeweiligen Abotermin zur Verfügung zu stellen.
2. Ist der/die Dauermieter*in an seinem Vorstellungstermin verhindert, kann er die Karte für einen anderen Aufführungstermin desselben Stückes innerhalb der aktuellen Spielzeit eintauschen, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Dabei besteht kein Anspruch auf die gleiche Preiskategorie bzw. auf den gleichen Sitzplatz. Der Abotausch muss spätestens einen Tag vor dem ursprünglichen Vorstellungstermin erfolgen. Ein Wechsel in eine andere Preiskategorie ist gegen Zahlung des Preisunterschieds möglich. Beim Umtausch ist der Aboausweis an der Theaterkasse vorzulegen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt je Karte und Termin 1,00 Euro. An der Abendkasse kann kein Umtausch erfolgen.
3. Für nicht rechtzeitig getauschte oder versäumte Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.
4. Das Abonnement ist auf eine andere Person übertragbar, jedoch haftet dem ETA Hoffmann Theater gegenüber stets der/die Abonnent*in.
5. Adressänderungen sind der Theaterkasse bzw. Theaterverwaltung schriftlich mitzuteilen.
6. Bei Verlust des Abonnent*innenausweises kann an der Kasse gegen Zahlung von 3,00 Euro ein Ersatzausweis ausgestellt werden (ausgenommen: Wahl-Abo 4+4). Dabei ist dem Theater ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der ursprüngliche Aboausweis verliert damit seine Gültigkeit. Für Aufwendungen des ETA Hoffmann Theaters, die durch den Kartenverlust entstehen, haftet der/die Abonnent*in.
7. Mit dem Erwerb eines Abonnements werden die "Besonderen Bedingungen - Abonnement" neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ETA Hoffmann Theaters anerkannt.
8. Terminänderungen sind nicht erwünscht, bleiben jedoch ausdrücklich vorbehalten.
9. Die "Besonderen Bedingungen - Abonnement" sind an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht. Des Weiteren sind diese im jeweiligen Spielzeitheft und im Internetauftritt des Theaters einzusehen. Auf Wunsch wird dem/der Kund*in eine Ausfertigung ausgehändigt.